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Anwälte und Fachgebiete

 

Harald Nieber

 

 

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Geboren 1962 in Berlin. Studium an der Freien Universität Berlin, 1. Staatsexamen 1987, danach Studienaufenthalt in London. 2. Staatsexamen 1990, seitdem Rechtsanwalt. Gründer und Partner der Kanzlei Nieber & Osterkamp zusammen mit dem 1995 verstorbenen Rechtsanwalt Günter Osterkamp. 1999 Umbenennung der Kanzlei in Nieber & Winkler. 1999-2001 Notariatsverwalter des Notariats Thomas Kischa in Berlin-Hermsdorf. 2008 Gründer und Partner der Kanzlei Hennig·Nieber·Stechow.


Fachgebiete:
Grundstücks- und Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht

Fremdsprache: Englisch

 

Rechtsanwaltstätigkeit

Im anwaltlichen Bereich betreuen wir Einzelpersonen, Unternehmen und Behörden auf den Gebieten des Grundstücks- und Immobilienrechts, des Bau- und Architektenrechts wie auch des allgemeinen Vertragsrechts und des Arbeitsrechts. Dies betrifft die außergerichtliche laufende Beratung von Unternehmen und Privatpersonen zur rechtlichen Gestaltung von Verträgen und geschäftlichen Vorgängen, wie auch die gerichtliche Vertretung im Streitfalle.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind hierbei insbesondere:

 

Grundstücks- und Immobilienrecht

 

  • Gestaltung und Überprüfung von Grundstückskaufverträgen (Grundstücken, Teilflächen, Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen)

  • Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen
  • Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern in Wohnungseigentumsangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern und Schuldnern im Zwangsversteigerungsverfahren sowie Betreuung von Teilungsversteigerungsverfahren

 

Bau- und Architektenrecht

 

  • Gestaltung und Überprüfung von Werkverträgen (Generalunternehmerverträge, Einzelvergabeverträge, Pauschal- oder Einheitspreisverträge)

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen

 

Arbeitsrecht

 

  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlich relevanten Bereichen, insbesondere

  • Vorbereitung und Durchführung von Beendigungskündigungen und Änderungskündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen und Vertretung des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren

 

Allgemeines Vertragsrecht

 

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Beratung und Vertretung in Rechtsfällen aus dem allgemeinen Vertragsrecht (Kaufverträge usw.)
  • Durch Zusammenarbeit mit Architekten und Bauingenieuren sowie Steuerberatern sind wir in der Lage, Ihnen jeweils eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung anzubieten, die im baurechtlichen Bereich auch eine (externe) Überprüfung und Beratung in technischer Hinsicht betrifft und im Rahmen u.a. arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Beratung und Vertretung auch eine Erweiterung und Vertiefung des Leistungsangebots durch (externen) Sachverstand eines Steuerberaters beinhaltet.