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Harald Nieber

 

 

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Geboren 1962 in Berlin. Studium an der Freien Universität Berlin, 1. Staatsexamen 1987, danach Studienaufenthalt in London. 2. Staatsexamen 1990, seitdem Rechtsanwalt. Gründer und Partner der Kanzlei Nieber & Osterkamp zusammen mit dem 1995 verstorbenen Rechtsanwalt Günter Osterkamp. 1999 Umbenennung der Kanzlei in Nieber & Winkler. 1999-2001 Notariatsverwalter des Notariats Thomas Kischa in Berlin-Hermsdorf. 2008 Gründer und Partner der Kanzlei Hennig·Nieber·Stechow.

Seit 2001 Notar.



Fremdsprache: Englisch

 

 

 

Notariatstätigkeit


Neben der anwaltlichen Vertretung ermöglichen wir im Rahmen des Notariats die umfassende notarielle Betreuung in allen Bereichen, die Beurkundungen, Beglaubigungen und sonstige Tätigkeiten erfordern, die Notaren eröffnet sind. Beurkundungsbedürftige Geschäfte sind u.a.:

 

 



grundstücksrechtliche Geschäfte

  • v.a. Grundstückskaufverträge (z.B. Grundstücke/Teilflächen)
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Teilungserklärungen im Bereich von WEG/Wohnungseigentum

    erbrechtliche Verfügungen und Geschäfte
  • Testamente und Erbverträge
  • Beantragung von Erbscheinen

gesellschaftsrechtliche Geschäfte
  • Gründung von Gesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften
  • Anmeldung von Prokura und Liquidation
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern usw.

familienrechtliche Geschäfte
  • Vorsorgevollmachten und Patiententestamente sowie allgemeine Vollmachten
  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Lebenspartnerschaftsverträge

Urkunden und sonstige Geschäfte wie

  • Vorsorgevollmachten und Patiententestamente sowie allgemeine Vollmachten
  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Lebenspartnerschaftsverträge

  • sonstige Geschäfte:
  • Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften (auch auf englisch)
  • Hinterlegung von Quellcodes (source-code)
  • Hinterlegung von anderen urheberrechtsfähigen Werken (Musik, Manuskripte, Liedtexte, Skripts)

 

 


Weitere Informationen zu den einzelnen Tätigkeiten des Notars finden Sie auf den hinterlegten Merkblättern.

Bei seiner Geschäftstätigkeit ist der Notar anders als der Anwalt nicht einer Partei sondern sämtlichen Beteiligten verpflichtet. Er vertritt nicht einseitig sondern ist darauf bedacht, die Interessen aller Betroffenen zu wahren.

In den Jahren 1999 bis 2001 führte Herr Notar Harald Nieber die Verwaltung des früher in Berlin-Hermsdorf gelegenen Notariats Thomas Kischa.