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"Ich weiß also, na, sagen wir als halber Praktikus, ziemlich gut, dass die Journalisten manchmal ein Schlenkerchen machen." (Papst Johannes Paul II.)
Rechtsanwalt Hennig hat seinen Arbeitsschwerpunkt im Urheber- und Medienrecht. Seit Jahren betreut er Personen und Wirtschaftsunternehmen, deren Rechte durch Medien - wie etwa in Zeitungen, im Fernsehen, im Internet o.ä. - verletzt werden durch falsche Berichterstattung, Schmähkritik, durch Abbildung mit unzulässigen Fotos oder ähnliches. Betreut werden dabei Personen/Wirtschaftsunternehmen, die regelmäßig im öffentlichen Interesse stehen wie auch solche, die erstmalig Gegenstand von Medienberichterstattung sind.
Rechtsanwalt Hennig sieht es als seine besondere Aufgabe, seine medienrechtlichen Leistungen auf die konkreten Bedürfnisse und Planungen seiner Mandantschaft auszurichten. Dabei kann es im Einzelfall notwendig sein, Konfrontation durch Konsens zu ersetzen und möglichst im Vorfeld und ohne gerichtliche Inanspruchnahme nach Lösungen zu suchen.
Das urheber- und medienrechtliche Dezernat von Rechtsanwalt Hennig gibt darüber hinaus rechtliche Hilfestellung bei der Begründung und Ausführung von eigenen Medienprojekten seiner Mandantschaft. Dabei kann auf zahlreiche Kontakte im Bereich TV und Print zurückgegriffen werden.
Fachgebiete:
Berufslaufbahn:
Sprachen: Englisch, Russisch
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