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Anwälte und Fachgebiete

 

Ira Breuer

 

 

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Fachgebiete:


Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im  Ehe- und Familienrecht sowie im Erbrecht.

Im Ehe- und Familienrecht stehe ich Ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Ehe, Familie, nichtehelichen Lebensgemeinschaft und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zur Seite.

 

Hierzu gehören:  

  • die vorsorgende Beratung und Vertragsgestaltung bei Abschluss von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen und bei Verträgen zur Eingehung einer nichtehelichen Partnerschaft

  • die Beratung und Vertretung zur Beilegung von familiären Streitigkeiten bei einer Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, im Güterrecht, beim Versorgungsausgleich, im Unterhaltsrecht, im Kindschafts- und Abstammungsrecht. Hierbei lege ich sowohl in den außergerichtlichen Verhandlungen als auch im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung Wert auf die Beilegung der familiären Konflikte durch eine einverständliche Lösung.

 

Im Erbrecht berate ich Sie in allen rechtlichen Fragen vor und nach dem Erbfall.

 

Hierzu gehören:

  • die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten, die Nachfolgeplanungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,

  • das Führen der gerichtlichen Auseinandersetzung, des Erbscheinverfahrens, die Testamentsanfechtung,  – auslegung und -vollstreckung, das Pflichtteilsrecht, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.

 

 

Zur Person:

geboren 1970

Ausbildung:

1990 – 1999

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Referendariat beim Kammergericht Berlin


Berufslaufbahn:

  • seit 1999 Rechtsanwältin
  • 2000-2001 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Kerber & Stechow
  • 2001-2004 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Mayr - Stechow - Giese - Hennig
  • 2004-2008 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Stechow & Hennig in Berlin
  • seit 2008 Partnerin der artejura Partnerschaftsgesellschaft Hennig Nieber Stechow Rechtsanwälte

 

Sprachen: Englisch