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Fachgebiete:
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Ehe- und Familienrecht sowie im Erbrecht.
Im Ehe- und Familienrecht stehe ich Ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Ehe, Familie, nichtehelichen Lebensgemeinschaft und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zur Seite.
Hierzu gehören:
Im Erbrecht berate ich Sie in allen rechtlichen Fragen vor und nach dem Erbfall.
Hierzu gehören:
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die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten, die Nachfolgeplanungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,
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das Führen der gerichtlichen Auseinandersetzung, des Erbscheinverfahrens, die Testamentsanfechtung, – auslegung und -vollstreckung, das Pflichtteilsrecht, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.
Zur Person:
geboren 1970
Ausbildung:
1990 – 1999
Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Referendariat beim Kammergericht Berlin
Berufslaufbahn:
- seit 1999 Rechtsanwältin
- 2000-2001 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Kerber & Stechow
- 2001-2004 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Mayr - Stechow - Giese - Hennig
- 2004-2008 Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Stechow & Hennig in Berlin
- seit 2008 Partnerin der artejura Partnerschaftsgesellschaft Hennig Nieber Stechow Rechtsanwälte
Sprachen: Englisch
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