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Anwälte und Fachgebiete

 


Artejura – Hennig Nieber Stechow: eine Kanzlei, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und in der Sie persönlich und kompetent in nahezu allen Rechtsfragen begleitet werden.


Oberstes Gebot ist neben der fachlichen Kompetenz die persönliche Betreuung unserer Mandanten, um nicht nur die juristischen Besonderheiten einer rechtlichen Frage zu beleuchten, sondern vor allem, Lösungen zu finden, die Ihnen als Mandant in Ihrer Gesamtsituation helfen.


Dabei können wir durch unsere Partner Kompetenz und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen einbringen und Ihnen zur Verfügung stellen:  im Urheber- und Medienrecht (Presse, Film/TV, Foto, IT, Internet-& Onlinerecht) sowie Vertragsrecht durch die Anwälte Hennig und Grimme, im Arbeits- und Immobilienrecht durch Rechtsanwalt Nieber, im Gesellschafts-, Steuer(straf)- und Insolvenz(straf)recht durch Rechtsanwalt Stechow oder im Familien- und Erbrecht durch Rechtsanwältin Breuer – und all dies ergänzt durch das Notariat des Notars Nieber.

 

Dadurch erhalten Sie eine umfassende Beratung in den verschiedensten Rechtsgebieten, haben aber immer einen festen Ansprechpartner.


Mit Hilfe des von uns gegründeten Anwaltsverbundes ARTEJURA ist es uns möglich, weitere Rechtsbereiche – auch im Ausland – durch erfahrene Kollegen, mit denen wir seit längerem zusammenarbeiten, abzudecken, so dass wir auch dahingehend eine umfassende Beratung unserer Mandanten ermöglichen.


Somit können wir sicherstellen, dass unsere Mandanten stets auf Gesprächspartner treffen, die eine schnelle, fundierte und umfassende Beratung bieten können.


 

Für unsere Tätigkeiten gilt, wie für alle Anwälte in Deutschland, folgendes:

 

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Berufsordnung für Rechtsanwälte

  • Fachanwaltsordnung (FAO)

  • Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) (einsehbar auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de)

  • Bundesnotarordnung (BNotO)

  • Kostenordnung

Aufsichtsbehörde im Sinne des § 6 TDG ist die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9 in 10179 Berlin: www.rak-berlin.de